Anwesenheits- & Fehlzeitenrechner
Wie viele Termine Sie noch verpassen dürfen, ohne unter die Anwesenheitspflicht zu fallen
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Geben Sie die Anzahl der Sitzungen im Semester und Ihre Anwesenheitsregel ein, um zu sehen, wie viele Sitzungen Sie noch verpassen dürfen, bevor Sie die Anforderung unterschreiten.
So geht’s
- Wählen Sie unter „Sitzungen insgesamt“ die Option „Pro Woche × Wochen“ oder „Gesamtzahl“ und geben Sie die Sitzungen im Semester ein.
- Geben Sie unter „Bisher“ die Werte „Stattgefundene Sitzungen“, „Fehlzeiten“ und „Verspätungen“ ein.
- Wählen Sie unter „Anwesenheitsregel“ die Option „Mindestanwesenheit“ (zum Beispiel 75 %) oder „Höchstanteil an Fehlzeiten“. Setzen Sie ein Häkchen bei „Verspätungen als Fehlzeiten zählen“, wenn Ihre Schule oder Hochschule das so handhabt.
- Lesen Sie „Sitzungen, die Sie noch verpassen dürfen“ ab. Für weitere Fächer drücken Sie „Kurs hinzufügen“, um jedes getrennt zu führen.
So wird gerechnet
- Fehlzeitengrenze = Sitzungen insgesamt × erlaubter Anteil an Fehlzeiten (bei einer Mindestanwesenheitsregel 100 % minus geforderte Anwesenheit), abgerundet. Mit „Nicht bestanden, wenn die Fehlzeiten diesen Anteil erreichen (Gleichstand besteht nicht)“ gilt auch das genaue Erreichen des Anteils als nicht bestanden.
- Sitzungen, die Sie noch verpassen dürfen = Fehlzeitengrenze − als Fehlzeit gezählte Sitzungen, einschließlich der aus Verspätungen umgerechneten. Die aktuelle Anwesenheitsquote berücksichtigt nur die bisher stattgefundenen Sitzungen.
- Anwesenheitsregeln, Verspätungen und entschuldigte Fehlzeiten unterscheiden sich je nach Schule und Kurs. Prüfen Sie die Regeln Ihrer Schule und den Kursplan.
- Bis zu 20 Kurse werden gespeichert, nur in diesem Browser auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
- Wie oft darf ich fehlen, wenn 75 % Anwesenheitspflicht gilt?
- Sie dürfen 25 % aller Sitzungen verpassen, abgerundet. Bei 40 Sitzungen sind das 10, bei 30 Sitzungen 7, weil 7,5 abgerundet wird.
- Zählen 3 Verspätungen als 1 Fehltag?
- Das hängt von der Schule ab; üblich sind 2 oder 3. Tragen Sie Ihre Regel bei „Verspätungen = 1 Fehlzeit“ ein; die Seite zeigt auch, wie viele Verspätungen bis zur nächsten Fehlzeit übrig sind.
- Wie wird die Anwesenheitsquote in Prozent berechnet?
- (Stattgefundene Sitzungen − als Fehlzeit gezählte Sitzungen) ÷ stattgefundene Sitzungen × 100. Wer 3 von 20 Sitzungen verpasst, kommt auf 85 %.
- Was, wenn meine Anwesenheit schon unter der Anforderung liegt?
- Liegen Sie noch innerhalb der Fehlzeitengrenze, zeigt die Seite, wie viele Sitzungen Sie am Stück besuchen müssen, um die laufende Quote wieder anzuheben. Haben Sie die Grenze überschritten, zeigt sie „Keine“ und eine Warnung.